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Johannes M. Sunder

Rechtsanwalt und Notar

Nach dem Abitur am Gymnasium Carolinum in Osnabrück nimmt Johannnes M. Sunder das Studium der Rechtswissenschaften auf – zunächst in Freiburg, später in Bonn und Köln. Die erste juristische Staatsprüfung legt er beim OLG Köln ab, das zweite Staatsexamen beim Niedersächsischen Justizministerium in Hannover. Seit 1980 bearbeitet er ein umfangreiches Notariat.

 

„Seit Dezember 1972 übe ich meine Tätigkeit als Rechtsanwalt in Osnabrück aus, vornehmlich auf den Gebieten des Zivilrechts mit Schwerpunkten im Grundstücks- und Erbrecht.“