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Klaus Niemeyer

Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Erbrecht

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg/Breisgau, Berlin und Münster sowie der anschließenden Referendarausbildung wird Klaus Niemeyer 1980 als Rechtsanwalt zugelassen. 1997 erfolgt seine Bestellung zum Notar. Im Juni 2000 erwirbt Klaus Niemeyer nach einer Zusatzausbildung die Berechtigung, den Titel „Fachanwalt für Insolvenzrecht“ zu führen. Seit Juni 2009 ist er zudem Fachanwalt für Erbrecht.

Mitgliedschaften
Verband der Insolvenzverwalter Deutschlands VID www.vid.de
Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein
Deutsches Forum für Erbrecht www.deutsches-forum-fuer-erbrecht.de

Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer

„Im Rahmen meiner anwaltlichen Tätigkeit berate ich Unternehmen in gesellschaftsrechtlichen Fragen, insbesondere bei der Wahl der zweckmäßigsten Gesellschaftsform in der Gründungsphase. Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die Insolvenzverwaltung. Seit 1981 bin ich als Verwalter in rund 150 Unternehmens-Insolvenzen eingesetzt worden und habe unter anderem Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern fortgeführt.“