
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in München,
in Fribourg/Schweiz, in Münster und in Freiburg/Breisgau wird
Maria Sunder 1978 als Rechtsanwältin zugelassen.
Vom Vormundschaftsgericht ist sie als Berufsbetreuerin anerkannt.
Einer ihrer weiteren Arbeitsschwerpunkte liegt in der Abwicklung
von Nachlässen als Nachlasspflegerin und Testamentsvollstreckerin.
Maria Sunder berät und vertritt
ihre Mandanten in Angelegenheiten der Pflegeversicherung.
„Seit vielen Jahren liegt der Schwerpunkt meiner Arbeit in der Betreuung behinderter und gebrechlicher Menschen sowie der gesetzlichen Vertretung von Minderjährigen. Im Rahmen dieser Tätigkeit verwalte ich ihre Vermögen und vertrete sie bei gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen, insbesondere in den Bereichen Erbrecht, Familienrecht, in allen Grundstücksangelegenheiten und bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen. Der demographische Wandel erfordert frühzeitig eine Befassung mit dem Themenkreis ‚Betreuung und Pflegschaft‘. Eine kompetente Beratung verhindert häufig Fehlentwicklungen auch in erbrechtlicher und sozialrechtlicher Hinsicht. Mein Beratungsangebot richtet sich unter anderem an Ehepartner und nächste Verwandte desjenigen, der selbst nicht mehr in der Lage ist, seine Vermögensangelegenheiten zu regeln.“