
Klarheit über die Kostenfrage
Bereits zu Beginn eines Mandates geben wir gerne Auskunft über die zu erwartenden Kosten für unsere Arbeit und über das Kostenrisiko eines Rechtsstreits. Die Gebührenordnung für Rechtsanwälte sieht eine Vergütung nach dem Streitwert vor, gestattet aber auch eine Abrechnung nach Zeitaufwand und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Vereinbarung eines Erfolgshonorars.